BB · Weiterbildung
Antrag möglichWeiterbildung Brandenburg
KI- und Digitalkompetenzen im Betrieb aufbauen.
- Förderquote
- 50–60 %
- Zuschuss
- Kostenabhängig
Abhängig von Förderzweig und Voraussetzungen.
- Für wen: Unternehmen, Selbstständige und Beschäftigte
- Wichtig: Vor Kursbuchung beantragen
Voraussetzungen und Fristen
Programm: Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg 2026
Förderung: Unternehmenszweig: bis 50 %, mindestens 1.000 € Zuschuss. Individueller Bildungsscheck für Beschäftigte: 60 %, mindestens 500 € Zuschuss je Antrag; kein pauschaler Höchstbetrag in Nr. 2.1.3.5.
Für wen: Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg sowie Beschäftigte mit Erstwohnsitz in Brandenburg oder Arbeitsvertrag bei einem berechtigten Brandenburger Arbeitgeber. Im Unternehmenszweig auch mitarbeitende Inhaber, Freiberufler und Einzelunternehmer mit dem erforderlichen Brandenburger Steuer- oder Arbeitgeberbezug.
Status und Fristen: Anträge sind möglich; der konkrete Kurs muss vor verbindlicher Buchung beantragt werden. Die Richtlinie gilt bis 30. Juni 2027.
Antrag und Start: Unternehmen stellt den Antrag bei der ILB vor verbindlicher Buchung. Nach elektronischer Eingangsbestätigung kann es auf eigenes Risiko starten.
Auszahlung: Das Unternehmen bezahlt den Kurs zunächst; Auszahlung nach Abschluss und geprüftem Nachweis.
Anbieter: Qualifizierte Lehrperson, Kursplan, Preis und Teilnahmenachweise; eine allgemeine AZAV-Zulassung ist hier nicht vorgeschrieben. Online-Kurse gesondert auf FernUSG prüfen. Individueller Bildungsscheck: durch Dritte erbrachte Weiterbildung, Kostenvoranschlag für das gewählte Angebot.
Ausschlüsse: Bereits verbindlich gebuchte oder begonnene Kurse sind grundsätzlich ausgeschlossen. Reine Produkteinweisung, Pflichtschulung und Unternehmensberatung sind keine eigenständige Weiterbildung.