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Förderfinder

Mehr Produktivität durch Digitalisierung. Passendes Förderprogramm finden.

Du möchtest moderner arbeiten oder hast schon eine konkrete Idee? Wir entwickeln die passende Lösung, kümmern uns um mögliche Fördermittel und setzen dein Vorhaben um. Du bekommst mehr Produktivität – und wir nehmen dir möglichst viel Arbeit ab.

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Förderprogramme

BB · Weiterbildung

Antrag möglich

Weiterbildung Brandenburg

KI- und Digitalkompetenzen im Betrieb aufbauen.

Förderquote
50–60 %
Zuschuss
Kostenabhängig

Abhängig von Förderzweig und Voraussetzungen.

  • Für wen: Unternehmen, Selbstständige und Beschäftigte
  • Wichtig: Vor Kursbuchung beantragen
Voraussetzungen und Fristen

Programm: Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg 2026

Förderung: Unternehmenszweig: bis 50 %, mindestens 1.000 € Zuschuss. Individueller Bildungsscheck für Beschäftigte: 60 %, mindestens 500 € Zuschuss je Antrag; kein pauschaler Höchstbetrag in Nr. 2.1.3.5.

Für wen: Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg sowie Beschäftigte mit Erstwohnsitz in Brandenburg oder Arbeitsvertrag bei einem berechtigten Brandenburger Arbeitgeber. Im Unternehmenszweig auch mitarbeitende Inhaber, Freiberufler und Einzelunternehmer mit dem erforderlichen Brandenburger Steuer- oder Arbeitgeberbezug.

Status und Fristen: Anträge sind möglich; der konkrete Kurs muss vor verbindlicher Buchung beantragt werden. Die Richtlinie gilt bis 30. Juni 2027.

Antrag und Start: Unternehmen stellt den Antrag bei der ILB vor verbindlicher Buchung. Nach elektronischer Eingangsbestätigung kann es auf eigenes Risiko starten.

Auszahlung: Das Unternehmen bezahlt den Kurs zunächst; Auszahlung nach Abschluss und geprüftem Nachweis.

Anbieter: Qualifizierte Lehrperson, Kursplan, Preis und Teilnahmenachweise; eine allgemeine AZAV-Zulassung ist hier nicht vorgeschrieben. Online-Kurse gesondert auf FernUSG prüfen. Individueller Bildungsscheck: durch Dritte erbrachte Weiterbildung, Kostenvoranschlag für das gewählte Angebot.

Ausschlüsse: Bereits verbindlich gebuchte oder begonnene Kurse sind grundsätzlich ausgeschlossen. Reine Produkteinweisung, Pflichtschulung und Unternehmensberatung sind keine eigenständige Weiterbildung.

Bundesweit · Weiterbildung

Antrag möglich

KOMPASS

Neue Fähigkeiten für dein Solo-Business lernen.

Förderquote
90 %
Maximaler Zuschuss
bis 4.500 €

Auf anerkannte Kosten; keine Förderzusage.

  • Für wen: Hauptberuflich solo, seit mindestens 2 Jahren
  • Wichtig: Mindestens 20 Kursstunden
Voraussetzungen und Fristen

Programm: KOMPASS für Solo-Selbstständige

Förderung: Bis 90 % von höchstens 5.000 € Nettokurskosten, maximal 4.500 € Zuschuss; Umsatzsteuer nicht förderfähig.

Für wen: Hauptberuflich Solo-Selbstständige seit mindestens zwei Jahren mit höchstens einem Vollzeitäquivalent.

Status und Fristen: Qualifizierungsschecks sind kontingentiert; Beratung und Scheck müssen der verbindlichen Kursbuchung vorausgehen. Programm bis 29. Februar 2028.

Antrag und Start: Zuerst Beratung durch eine KOMPASS-Anlaufstelle und Qualifizierungsscheck; erst danach verbindlich buchen.

Auszahlung: Teilnehmende bezahlen den Kurs vollständig und beantragen nach Abschluss die Erstattung.

Anbieter: Anbieter mit Sitz in Deutschland und nachweisbarer Qualität durch Anerkennung, Qualitätsmanagement oder Lehrpersonal, Kursplanung und Evaluation; keine pauschale KOMPASS-Zertifizierung.

Ausschlüsse: Selbstständigkeit unter zwei Jahren erfüllt die Grundvoraussetzung nicht. Beratung, Produktverkauf oder ein kurzer Kurs unter 20 Zeitstunden reichen nicht. Buchung vor dem Qualifizierungsscheck ist schädlich.

BY · Umsetzung

Kontingentiert

Digitalbonus Bayern

Neue digitale Lösungen und IT-Sicherheit einführen.

Förderquote
50 %
Maximaler Zuschuss
bis 30.000 €

Abhängig von Förderzweig und Voraussetzungen.

  • Für wen: Kleine gewerbliche Unternehmen in Bayern
  • Wichtig: Mindestens 4.000 € Projektkosten
Voraussetzungen und Fristen

Programm: Digitalbonus Bayern Standard und Plus

Förderung: Bis 50 %; Standard maximal 7.500 €, Plus bei besonderer Innovation maximal 30.000 €. Mindestens 4.000 € förderfähige Projektkosten.

Für wen: Kleine gewerbliche Unternehmen mit bayerischer Betriebsstätte, unter 50 Beschäftigten und höchstens 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme.

Status und Fristen: Monatliche Antragskontingente; aktuelle Öffnung vor Einreichung prüfen. Programm bis 31. Dezember 2027.

Antrag und Start: Kunde beantragt mit eigenem ELSTER-Unternehmenskonto. Beauftragung erst nach E-Mail-Eingangsbestätigung auf eigenes Risiko.

Auszahlung: Kunde finanziert vor; Auszahlung nach Umsetzung, Projektmitteilung und gegebenenfalls Verwendungsnachweis.

Anbieter: Externe technische Leistung prüffähig aufschlüsseln; keine allgemeine Anbieterzulassung. Beratung und Schulung zusammen höchstens 50 % der Projektkosten.

Ausschlüsse: Mittlere und große Unternehmen erfüllen die Größenbedingung nicht. Standardwebsite, Onlinewerbung und gewöhnliche Bürosoftware sind nicht der Förderkern. Bereits vor Eingangsbestätigung beauftragte Projekte sind nicht förderfähig.

BB · Umsetzung

Antrag möglich

BIG-Digital

Betriebliche Abläufe mit Digitalisierung verbessern.

Förderquote
50 %
Maximaler Zuschuss
bis 250.000 €

Abhängig von Förderzweig und Voraussetzungen.

  • Für wen: Gewerbliche KMU in Brandenburg
  • Wichtig: Vorberatung bei WFBB und ILB
Voraussetzungen und Fristen

Programm: BIG-Digital Brandenburg

Förderung: Bis 50 %; Beratung maximal 50.000 €, Implementierung maximal 250.000 €, zugehörige Schulung maximal 50.000 €. Pro Projektart mindestens 5.000 € förderfähige Kosten.

Für wen: Gewerbliche KMU mit Betriebsstätte in Brandenburg.

Status und Fristen: Beratung mit WFBB und ILB gehört zum Vorverfahren. Richtlinie bis 30. Juni 2027.

Antrag und Start: Vorberatung mit WFBB/ILB und Onlineantrag; nach digitaler ILB-Eingangsbestätigung Start auf eigenes Risiko möglich.

Auszahlung: Kunde finanziert das Projekt vor; Zuschuss nach Verwendungsnachweis und Prüfung.

Anbieter: Externe Anbieter mit zum Vorhaben passenden Kompetenzen und Referenzen; keine pauschale T4H-Anerkennung.

Ausschlüsse: Standardwebsite, Standardmarketing und reine Anschaffung ohne Prozessinnovation sind ausgeschlossen. Vor Antragseingang beauftragte Vorhaben sind nicht nachträglich förderfähig.

SL · Umsetzung

Antrag möglich

DigitalInvest KMU

Software und KI im Unternehmen einführen.

Förderquote
30–50 %
Maximaler Zuschuss
bis 20.000 €

Abhängig von Förderzweig und Voraussetzungen.

  • Für wen: Gewerbliche KMU im Saarland
  • Wichtig: Mindestens 3.000 € Projektkosten
Voraussetzungen und Fristen

Programm: DigitalInvest KMU Saarland

Förderung: Kleine Unternehmen bis 50 %, mittlere bis 30 %. Basis maximal 12.500 €, Plus maximal 20.000 €; Unternehmensgesamtgrenze 20.000 €. Förderfähige Nettokosten 3.000–200.000 €.

Für wen: Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland; bestimmte Freiberufe und Einrichtungen sind ausgeschlossen.

Status und Fristen: Antragsportal nFMI ist offen. Richtlinie bis 31. Dezember 2028; Haushalt vorbehalten.

Antrag und Start: Kundenantrag über nFMI vor verbindlicher Angebotsannahme. Start nach Zuwendungsbescheid, früher nur mit ausdrücklicher Zustimmung.

Auszahlung: Kunde finanziert vollständig vor; Auszahlung in einer Summe nach Abschluss, Mittelanforderung und Verwendungsnachweis.

Anbieter: Externe qualifizierte technische Umsetzung mit prüffähigem Angebot; reine Beratung ohne Umsetzung und Umsatzsteuer sind ausgeschlossen.

Ausschlüsse: Reine Beratung und einfache Standardwebsites oder Webshops sind ausgeschlossen. Vor Antrag angenommene Angebote oder vergebene Aufträge sind schädlich. Freie Berufe nach § 18 EStG und bestimmte medizinische Einrichtungen sind ausgeschlossen.

NW · Beratung

Geplanter Start

MID · Digitale Prozesse

Interne Abläufe mit externer Beratung verbessern.

Festbetrag
500 €/Tag
Maximaler Zuschuss
bis 15.000 €

Auf anerkannte Kosten; keine Förderzusage.

  • Für wen: KMU mit Sitz in NRW
  • Wichtig: 10 bis 30 Beratungstage
Voraussetzungen und Fristen

Programm: MID – Digitale Prozesse NRW

Förderung: Festbetrag 500 € je Beratungstag für zehn bis dreißig Tage, maximal 15.000 €; keine pauschale Förderquote.

Für wen: KMU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Status und Fristen: Neuer begrenzter Aufruf ab 19. Oktober 2026, 10 Uhr; Ende bei Mittelverbrauch, spätestens 15. Dezember 2026.

Antrag und Start: Kundenantrag mit gültigem Angebot im NRW.BANK-Portal während des Aufrufs; erst nach Bewilligung starten.

Auszahlung: Festbetrag in einer Summe, sobald der Bescheid bestandskräftig ist; ordnungsgemäße Beratung und spätere Nachweise bleiben Pflicht.

Anbieter: Fachliche Eignung für Prozessberatung nachweisen; Beratung muss über gewöhnliche Softwareinstallation hinausgehen.

Ausschlüsse: Software-, Hardware- und Lizenzkauf sowie reine Trainings sind nicht förderfähig. Beratungsbeginn vor Bewilligung schließt die Förderung aus.

ST · Umsetzung

Geplanter Start

Digital Innovation

Neue digitale Prozesse und Geschäftsmodelle entwickeln.

Förderquote
50 %
Maximaler Zuschuss
bis 70.000 €

Auf anerkannte Kosten; keine Förderzusage.

  • Für wen: KMU in Sachsen-Anhalt
  • Wichtig: Begrenzter Aufruf ab 16. November
Voraussetzungen und Fristen

Programm: Digital Innovation Sachsen-Anhalt

Förderung: Bis 50 %, maximal 70.000 €; Beratungsanteil höchstens 6.000 €. Förderbetrag mindestens 3.000 €, Projektgesamtkosten höchstens 200.000 €.

Für wen: KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.

Status und Fristen: Nächster Aufruf am 16. November 2026 ab 13 Uhr; endet bereits mit 90 eingegangenen Anträgen.

Antrag und Start: Förderantrag mit Projektskizze im begrenzten Aufruf. Nach Antragseingang kann der Kunde auf eigenes Risiko beginnen.

Auszahlung: Keine Vorschüsse; projektbezogene Abrufe nach nachgewiesenen Meilensteinen, höchstens zwei je Projektjahr.

Anbieter: Prüffähige externe Fachleistung und Projektergebnisse. Projektskizze muss Innovation, Nutzer, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit plausibel belegen.

Ausschlüsse: Vor Antragseingang begonnene Umsetzung ist nicht förderfähig. Bloße Ersatzbeschaffung ohne innovativen Charakter scheitert am Auswahlverfahren.

SH · Umsetzung

Antrag möglich

Digitalisierung kleiner Unternehmen

Beratung und digitale Umsetzung finanzieren.

Förderquote
40 %
Maximaler Zuschuss
bis 80.000 €

Abhängig von Förderzweig und Voraussetzungen.

  • Für wen: Gewerbliche Betriebe unter 50 Beschäftigten
  • Wichtig: Schleswig-Holstein; vor Auftrag beantragen
Voraussetzungen und Fristen

Programm: Digitalisierungsmaßnahmen kleiner Unternehmen Schleswig-Holstein

Förderung: Bis 40 %; Beratungskosten 2.500–20.000 € (maximal 8.000 € Zuschuss), Umsetzungskosten 10.000–200.000 € (rechnerisch maximal 80.000 € Zuschuss).

Für wen: Kleine gewerbliche Unternehmen in Schleswig-Holstein mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme.

Status und Fristen: Digitaler Antrag ist möglich. Richtlinie aktuell bis 30. Juni 2027.

Antrag und Start: Kundenantrag mit eigenem ELSTER-Organisationszertifikat vor bindender Auftragsvergabe. Start erst nach Zuwendungsbescheid oder ausdrücklicher Zustimmung zum vorzeitigen Beginn.

Auszahlung: Kunde finanziert vor; Erstattungsanträge mit bezahlten Belegen und Verwendungsnachweis.

Anbieter: Besondere Trennung: Kosten eines Dienstleisters, der aktiv am Förderantrag mitwirkt, werden nicht anerkannt. Förderantrag daher durch Kunden oder unabhängige Stelle.

Ausschlüsse: Wenn der bezahlte Anbieter aktiv den Förderantrag erstellt, werden seine Kosten nicht gefördert. Bindender Auftrag vor Antrag ist schädlich. Mittlere und große Unternehmen sind nicht antragsberechtigt.

SN · Umsetzung

Regional möglich

Digitalisierung · Sachsen

Digitale Prozesse im Unternehmen einführen.

Förderquote
35–60 %
Maximaler Zuschuss
bis 35.000 €

Abhängig von Förderzweig und Voraussetzungen.

  • Für wen: KMU in Leipzig und Nordsachsen
  • Wichtig: Andere Regionen derzeit geschlossen
Voraussetzungen und Fristen

Programm: Digitalisierung Zuschuss Sachsen – offene Region Leipzig

Förderung: Heranführung für Kleinstunternehmen bis 60 % auf höchstens 10.000 € direkte Kosten; Transformation kleine Unternehmen bis 50 % auf höchstens 60.000 €, mittlere bis 35 % auf höchstens 100.000 € direkte Kosten. Weitere indirekte Kosten- und Bonusregeln gelten.

Für wen: KMU oder freie Berufe mit begünstigter Betriebsstätte in Leipzig, Landkreis Leipzig oder Nordsachsen.

Status und Fristen: Seit 17. Juli 2026 neue Anträge nur in Stadt Leipzig, Landkreis Leipzig und Landkreis Nordsachsen; andere Regionen mit Antragsstopp.

Antrag und Start: Unterschriebener Antrag im SAB-Portal vor Auftrag; erst nach Bestätigungsmail auf eigenes Risiko beginnen.

Auszahlung: Kunde finanziert bis zur Auszahlung nach Verwendungsnachweis und Prüfung vor.

Anbieter: Prüffähige externe Fachleistung; keine allgemeine Listung. Förderhöhe hängt von Größenklasse und Projektart ab.

Ausschlüsse: Betriebsstätten außerhalb Stadt Leipzig, Landkreis Leipzig und Nordsachsen können derzeit keinen neuen Antrag stellen. Bereits beauftragte oder bezahlte Projekte sind nicht förderfähig.

NW · Produktentwicklung

Losverfahren

MID · Digitalisierung

Ein neues digitales Produkt für den Markt entwickeln.

Förderquote
50 %
Maximaler Zuschuss
bis 15.000 €

Auf anerkannte Kosten; keine Förderzusage.

  • Für wen: KMU in NRW mit eigener Produktidee
  • Wichtig: Losverfahren vor dem Antrag
Voraussetzungen und Fristen

Programm: MID – Digitalisierung für digitale Produkte

Förderung: 50 % der Netto-Fremdleistung, mindestens 4.000 € und höchstens 15.000 € Zuschuss.

Für wen: KMU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen und einem digitalen Produkt für eine konkrete Zielgruppe.

Status und Fristen: Monatliche Registrierung zum Losverfahren möglich; nach Ziehung 28 Tage für den eigentlichen Antrag.

Antrag und Start: Kunde nimmt am monatlichen Losverfahren teil und beantragt erst nach erfolgreicher Ziehung. Auftrag erst nach Förderbescheid.

Auszahlung: Kunde bezahlt die Schlussrechnung; einmalige Erstattung nach Abschluss, Zahlungsnachweis und Verwendungsnachweis.

Anbieter: EU-Sitz und belegte Fachkompetenz; keine Zertifizierung erforderlich. Unteraufträge und freie Mitarbeit bei der Leistungserbringung sind ausgeschlossen.

Ausschlüsse: Interne Prozessdigitalisierung ohne marktgängiges digitales Produkt fällt nicht in diesen Zweig. Bindung vor Förderbescheid ist schädlich. Gemeinsame Anteilseigner/Geschäftsführung oder Beteiligung zwischen Kunde und Anbieter können ausschließen.

ST · Weiterbildung

Antrag möglich

Betriebliche Weiterbildung

Beschäftigte und Inhaber beruflich weiterqualifizieren.

Förderquote
40–60 %
Maximaler Zuschuss
bis 100.000 €

Abhängig von Förderzweig und Voraussetzungen.

  • Für wen: Unternehmen und Selbstständige in Sachsen-Anhalt
  • Wichtig: Über 5.000 €: drei Vergleichsangebote
Voraussetzungen und Fristen

Programm: Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG · betrieblicher Zugang

Förderung: Bis 10 Beschäftigte 60 %, 11–249 Beschäftigte 50 %, ab 250 Beschäftigte 40 %; mögliche Zuschläge für Tarifbindung und bestimmte Teilnehmende; maximal 100.000 € je Antrag.

Für wen: Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen-Anhalt.

Status und Fristen: Online-Antrag über das IB-Kundenportal möglich.

Antrag und Start: Vor verbindlicher Anmeldung Antrag einreichen; Eingang abwarten.

Auszahlung: Das Unternehmen bezahlt nach Maßnahmeabschluss die Rechnung; Zuschussabruf nach bewilligter und bezahlter Weiterbildung.

Anbieter: Externer Anbieter mit Angebot zu Inhalt, Ort, Dauer, Zeitraum und Preis; qualifizierte Teilnahmebestätigung mit Lernerfolg. Onlineangebote unter FernUSG-Vorbehalt. Keine allgemeine AZAV-Pflicht auf Programmseite.

Ausschlüsse: Verbindliche Anmeldung vor Antragseingang ausgeschlossen. Reine Beratung ohne Weiterbildung ist nicht Gegenstand dieses Zweigs.

NW · Weiterbildung

Antrag möglich

Bildungsscheck 2.0

Deine berufliche Weiterbildung bezuschussen lassen.

Förderquote
50 %
Maximaler Zuschuss
bis 500 €

Auf anerkannte Kosten; keine Förderzusage.

  • Für wen: Privat zahlende Personen mit NRW-Wohnsitz
  • Wichtig: Einkommensgrenze beachten
Voraussetzungen und Fristen

Programm: Bildungsscheck 2.0 Nordrhein-Westfalen

Förderung: 50 % der Kursgebühr, maximal 500 € pro Person und Kalenderjahr.

Für wen: Privat zahlende Personen mit Wohnsitz in NRW und zu versteuerndem Einkommen bis 50.000 € (gemeinsam veranlagt 100.000 €).

Status und Fristen: Digitale Anmeldung der Weiterbildung spätestens einen Tag vor Kursbeginn.

Antrag und Start: Person meldet Kurs im ESF-Portal spätestens einen Tag vor Beginn an; Förderantrag und Nachweise nach Teilnahme.

Auszahlung: Teilnehmende zahlen Kurs privat vollständig; Erstattung nach Abschluss und Prüfung direkt auf privates Konto.

Anbieter: Kursanbieter stellt Rechnung auf Privatperson und bestätigt Teilnahme; Einzelkurse, Coaching und Beratung sind ausgeschlossen. Keine allgemeine AZAV-Pflicht erkennbar.

Ausschlüsse: Betriebliche Zahlung oder zu hohes Einkommen ausgeschlossen. Einzelunterricht, Coaching und Beratung ausgeschlossen. Kurs muss vor Beginn angemeldet werden.

BE · Zuschuss

Antrag möglich

GründungsBONUS Plus

Den Aufbau deiner innovativen Gründung finanzieren.

Förderquote
50 %
Maximaler Zuschuss
bis 50.000 €

Auf anerkannte Kosten; keine Förderzusage.

  • Für wen: Berliner Kleinstunternehmen bis 18 Monate
  • Wichtig: Innovative oder besonders nachhaltige Idee
Voraussetzungen und Fristen

Programm: GründungsBONUS Plus für junge Berliner Kunden

Förderung: 50 % der förderfähigen Gesamtkosten bis 50.000 €; der Betrag gilt für den gesamten Gründungsplan, nicht für eine einzelne Tech4Humans-Rechnung.

Für wen: Rechtlich selbständige Berliner Kleinstunternehmen und Freiberufler, bei elektronischem Antrag höchstens 18 Monate seit maßgeblicher Gründung.

Status und Fristen: Laufender Antragsweg für Berliner Gründungen bis 18 Monate; Einzelfallprüfung der innovativen oder besonders nachhaltigen Gründung.

Antrag und Start: Antrag elektronisch vor Vorhabenbeginn; unterschriebenes Original innerhalb von sieben Tagen. Kosten frühestens ab Eingang des unterschriebenen Originalantrags anerkennbar.

Auszahlung: Kunde zahlt externe Leistungen und weist Ausgaben nach; Erstattung durch IBT in maximal vier Tranchen nach Prüfung.

Anbieter: Externer, vom Antragsteller unabhängiger Dienstleister; verbundene, Partner- und nahestehende Unternehmen ausgeschlossen. Keine AZAV-Pflicht.

Ausschlüsse: Älter als 18 Monate oder kein Berliner Kleinstunternehmen. Gewöhnlicher KI-Einkauf allein belegt kein innovatives Geschäftsmodell. Verbundener oder nahestehender Anbieter ausgeschlossen. Vor Antragseingang begonnenes Vorhaben oder alte Rechnungen ausgeschlossen.

Bundesweit · Beratung

Antrag möglich

BAFA-Unternehmensberatung

Organisation und digitale Abläufe gezielt verbessern.

Förderquote
50–80 %
Maximaler Zuschuss
bis 2.800 €

Abhängig von Förderzweig und Voraussetzungen.

  • Für wen: KMU und freie Berufe in Deutschland
  • Wichtig: Beratung, keine Umsetzung oder Schulung

Unser Anbieterzugang ist noch ungeprüft.

Voraussetzungen und Fristen

Programm: BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Förderung: Berlin, alte Länder und Region Leipzig: 50 % von höchstens 3.500 € förderfähigem Netto-Beratungshonorar, höchstens 1.750 €. Übrige neue Länder sowie Region Lüneburg und Trier: 80 %, höchstens 2.800 €. Höchstens zwei Beratungen pro Jahr und fünf bis 31.12.2026.

Für wen: Rechtlich selbstständige KMU und Angehörige freier Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland; EU-KMU- und De-minimis-Regeln.

Status und Fristen: Anträge nach geltender Richtlinie nur bis 31. Dezember 2026; keine Fortsetzung für 2027 belegt. Anbieter muss vor Kundenvorhaben beim BAFA als Beratungsunternehmen gelistet sein.

Antrag und Start: Kunde stellt Online-Antrag über eine BAFA-Leitstelle. Beratungsvertrag und Beratung erst nach schriftlichem Informationsschreiben der Leitstelle; bei jungen Unternehmen im ersten Jahr zusätzlich kostenloses Informationsgespräch mit Regionalpartner.

Auszahlung: Kunde zahlt das vollständige Beratungshonorar; nach Beratung werden innerhalb von sechs Monaten ab Informationsschreiben Bericht, Rechnung, Kontoauszug und weitere Nachweise eingereicht. BAFA zahlt nach Prüfung an den Kunden.

Anbieter: BAFA-Registrierung des eigenständigen Beratungsunternehmens erforderlich; mehr als 50 % des Gesamtumsatzes muss aus entgeltlicher Unternehmensberatung stammen, gelebtes Qualitätssicherungssystem nachweisen. Beratung nur durch Inhaber, Geschäftsführung oder angestellte Berater des registrierten Unternehmens; freie Unterbeauftragung unter fremder Registrierung nicht zulässig.

Unser Zugang: T4H-Anbieterzugang noch ungeprüft: eigene BAFA-Listung erforderlich. Keine Zusage, dass wir dieses Programm bereits abrechnen können.

Ausschlüsse: Nicht gelistete Beratungsunternehmen und freie Unterauftragnehmer fremder registrierter Firmen sind ausgeschlossen. IT-Umsetzung, Verkauf und Schulung sind nicht die geförderte konzeptionelle Einzelberatung. Beratungsvertrag oder Beginn vor dem Informationsschreiben ist förderschädlich.

Du möchtest vorankommen. Wir helfen beim Weg.

Das Ziel ist klar.

Du möchtest wissen, ob passende Unterstützung möglich ist.

Die Idee ist noch grob.

Wir helfen, daraus eine sinnvolle Leistung und ein klares Vorhaben zu entwickeln.

Die Unterlagen schrecken ab.

Wir bereiten möglichst viel vor und zeigen, welche Angaben noch gebraucht werden.

Dein Weg

So kommen wir gemeinsam voran.

  1. Schritt 1

    Vorhaben klären

    Auch eine erste Richtung reicht.

  2. Schritt 2

    Förderweg vorbereiten

    Wir helfen bei Angaben und Unterlagen.

  3. Schritt 3

    Zulässig starten

    Start und Finanzierung klären wir vor Buchung.

Der Einstieg: 15 Minuten, telefonisch oder online. Inhalt und tatsächliche Termine stimmen wir gemeinsam ab.

Wir entwickeln die Lösung und unterstützen beim Förderweg.

Eine sinnvolle Leistung beschreiben

Wir klären das betriebliche Ziel und geeignete Maßnahmen. Beratung, Weiterbildung und Umsetzung müssen inhaltlich zum jeweiligen Programm passen.

Unterlagen weitgehend vorbereiten

Angebot, Kurs- oder Projektbeschreibung, notwendige Anlagen und Antragstexte unterstützen deine Antragstellung.

Start und Finanzierung klären

Manche Programme erlauben einen Start nach Eingangsbestätigung auf eigenes Risiko. Andere verlangen weitere Schritte. Du musst häufig zunächst selbst bezahlen.

Umsetzung begleiten

Wir liefern die vereinbarte Leistung und die passenden Nachweise. Der Antragsteller bleibt für richtige Angaben und erforderliche Bestätigungen verantwortlich.

Das passt zu dir, wenn …

  • Es geht um ein neues oder noch zulässig förderbares Vorhaben.
  • Du möchtest mit uns eine sinnvolle Leistung entwickeln und umsetzen.
  • Du kannst notwendige Angaben bestätigen und die Finanzierung klären.

Das klären wir gemeinsam.

  • Standort, Unternehmenssituation und tatsächlicher Leistungsumfang.
  • Anbieteranforderungen und zulässiger Zeitpunkt der Beauftragung.
  • Vorfinanzierung, Fristen und noch fehlende Nachweise.

Häufige Fragen

Geht das auch, wenn ich noch kein fertiges Projekt habe?
Ja. Beschreib deine Situation oder Richtung. Wir entwickeln mit dir sinnvolle Maßnahmen und prüfen, welche Förderwege dazu passen könnten.

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Wer stellt den Antrag?
In der Regel du beziehungsweise dein Unternehmen. Wir bereiten möglichst viel vor. Identität, richtige Angaben, Unterschriften und erforderliche Portalhandlungen bleiben beim berechtigten Antragsteller. Eine Vertretung braucht einen zulässigen eigenen Weg.

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Wer bekommt das Fördergeld?
Der im Programm berechtigte Antragsteller. Du bezahlst unsere vereinbarte Leistung. Eine spätere Erstattung ist davon getrennt und wird von der Förderstelle geprüft.

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Kann ich sofort anfangen?
Das prüfen wir vor einer verbindlichen Buchung für das konkrete Programm. Teilweise ist ein Start nach dokumentierter Eingangsbestätigung auf eigenes Risiko erlaubt, teilweise erst später.

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Was passiert, wenn es eilt?
Wir besprechen auch die Umsetzung ohne Förderung. Wir sagen dir klar, wenn dadurch eine Fördermöglichkeit entfällt.

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Sind bereits erledigte Arbeiten nachträglich förderfähig?
Eine heute ausgestellte Rechnung macht einen bereits begonnenen oder gebundenen Auftrag nicht nachträglich förderfähig. Entscheidend sind die tatsächlichen Regeln und der Projektbeginn.

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Garantiert ihr eine Bewilligung?
Nein. Wir prüfen sorgfältig und helfen bei der Vorbereitung. Über den Antrag und die Auszahlung entscheidet die zuständige Förderstelle.

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Persönlich weiterkommen

Erzähl uns, was besser werden soll.

Eine erste Idee oder eine lästige Aufgabe reicht. Wir kümmern uns mit dir um den passenden nächsten Schritt.