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Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg 2026

Fördert berufliche Weiterbildung von Brandenburger Beschäftigten und Unternehmen in zwei getrennten Antragszweigen.

Antrag möglich

Anträge sind möglich; der konkrete Kurs muss vor verbindlicher Buchung beantragt werden. Die Richtlinie gilt bis 30. Juni 2027.

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Das Wichtigste

Passt das Programm zu deinem Vorhaben?

Für wen?
Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg sowie Beschäftigte mit Erstwohnsitz in Brandenburg oder Arbeitsvertrag bei einem berechtigten Brandenburger Arbeitgeber. Im Unternehmenszweig auch mitarbeitende Inhaber, Freiberufler und Einzelunternehmer mit dem erforderlichen Brandenburger Steuer- oder Arbeitgeberbezug.
Was wird gefördert?
Berufliche Weiterbildung mit eigenständigem Lernziel; KI- und Digitalisierungskompetenzen über eine reine Produkteinweisung hinaus
Wie viel?
Unternehmenszweig: bis 50 %, mindestens 1.000 € Zuschuss. Individueller Bildungsscheck für Beschäftigte: 60 %, mindestens 500 € Zuschuss je Antrag; kein pauschaler Höchstbetrag in Nr. 2.1.3.5.
Wann beantragen?
Unternehmen stellt den Antrag bei der ILB vor verbindlicher Buchung. Nach elektronischer Eingangsbestätigung kann es auf eigenes Risiko starten.
Wann darfst du beginnen?
Verbindliche Anmeldung und Beginn erst nach Antragseingangsbestätigung.
Wann bekommst du Geld?
Das Unternehmen bezahlt den Kurs zunächst; Auszahlung nach Abschluss und geprüftem Nachweis.
Was muss Tech4Humans als Anbieter erfüllen?
Qualifizierte Lehrperson, Kursplan, Preis und Teilnahmenachweise; eine allgemeine AZAV-Zulassung ist hier nicht vorgeschrieben. Online-Kurse gesondert auf FernUSG prüfen. Individueller Bildungsscheck: durch Dritte erbrachte Weiterbildung, Kostenvoranschlag für das gewählte Angebot.
Unser möglicher Weg
Kurskonzept, Lernziele, Stundenumfang, Lehrpersonen und Qualitätsnachweise für ein eigenständiges Weiterbildungsangebot dokumentieren.

Je nach Programm, Auftragswert und Auftraggeber können mehrere Vergleichsangebote nötig sein. Vor Beauftragung prüfen.

Wann passt dieses Programm nicht?
  • Bereits verbindlich gebuchte oder begonnene Kurse sind grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Reine Produkteinweisung, Pflichtschulung und Unternehmensberatung sind keine eigenständige Weiterbildung.

Förderung und Zahlung werden von der zuständigen Stelle entschieden. Die genannten Höchstbeträge sind keine Zusage für dein Projekt.

Nächster Schritt

Wir prüfen, ob dein Vorhaben und unser Angebot dazu passen.

Kurs und Fördervoraussetzungen mit uns besprechen; den Förderantrag stellt das Unternehmen bei der ILB.

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Häufige Fragen

Wer bekommt die Förderung?

Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg sowie Beschäftigte mit Erstwohnsitz in Brandenburg oder Arbeitsvertrag bei einem berechtigten Brandenburger Arbeitgeber. Im Unternehmenszweig auch mitarbeitende Inhaber, Freiberufler und Einzelunternehmer mit dem erforderlichen Brandenburger Steuer- oder Arbeitgeberbezug.

Wann darf ich starten?

Verbindliche Anmeldung und Beginn erst nach Antragseingangsbestätigung.

Wann fließt Geld?

Das Unternehmen bezahlt den Kurs zunächst; Auszahlung nach Abschluss und geprüftem Nachweis.

Amtliche Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-10-18. Prüfe den Status vor dem Antrag erneut.

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