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MID – Digitale Prozesse NRW

Festbetragszuschuss für externe Beratung zur Digitalisierung interner Abläufe.

Geplanter Start

Neuer begrenzter Aufruf ab 19. Oktober 2026, 10 Uhr; Ende bei Mittelverbrauch, spätestens 15. Dezember 2026.

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Das Wichtigste

Passt das Programm zu deinem Vorhaben?

Für wen?
KMU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Was wird gefördert?
IST-Analyse interner Prozesse; SOLL-Konzeption digitaler Abläufe; Softwareauswahl und Implementierungsbegleitung als Beratung
Wie viel?
Festbetrag 500 € je Beratungstag für zehn bis dreißig Tage, maximal 15.000 €; keine pauschale Förderquote.
Wann beantragen?
Kundenantrag mit gültigem Angebot im NRW.BANK-Portal während des Aufrufs; erst nach Bewilligung starten.
Wann darfst du beginnen?
Vor Erteilung des Zuwendungsbescheids darf das Vorhaben nicht begonnen werden.
Wann bekommst du Geld?
Festbetrag in einer Summe, sobald der Bescheid bestandskräftig ist; ordnungsgemäße Beratung und spätere Nachweise bleiben Pflicht.
Was muss Tech4Humans als Anbieter erfüllen?
Fachliche Eignung für Prozessberatung nachweisen; Beratung muss über gewöhnliche Softwareinstallation hinausgehen.
Unser möglicher Weg
Beratungsangebot mit zehn bis dreißig Tagen und klaren IST-/SOLL-Ergebnissen ausarbeiten.

Je nach Programm, Auftragswert und Auftraggeber können mehrere Vergleichsangebote nötig sein. Vor Beauftragung prüfen.

Wann passt dieses Programm nicht?
  • Software-, Hardware- und Lizenzkauf sowie reine Trainings sind nicht förderfähig.
  • Beratungsbeginn vor Bewilligung schließt die Förderung aus.

Förderung und Zahlung werden von der zuständigen Stelle entschieden. Die genannten Höchstbeträge sind keine Zusage für dein Projekt.

Nächster Schritt

Wir prüfen, ob dein Vorhaben und unser Angebot dazu passen.

Wir prüfen, ob eine eigenständige Prozessberatung zu Ihrem Vorhaben passt.

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Häufige Fragen

Wer bekommt die Förderung?

KMU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Wann darf ich starten?

Vor Erteilung des Zuwendungsbescheids darf das Vorhaben nicht begonnen werden.

Wann fließt Geld?

Festbetrag in einer Summe, sobald der Bescheid bestandskräftig ist; ordnungsgemäße Beratung und spätere Nachweise bleiben Pflicht.

Amtliche Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-10-18. Prüfe den Status vor dem Antrag erneut.

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