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EU Data Act: Wechsel und Datenportierung

Stand: 19.07.2026, Version 1.0

Wechselverfahren

Ein Wechsel zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst, in eine eigene ICT-Infrastruktur oder die Löschung exportierbarer Daten kann jederzeit in Textform an datenschutz@tech4humans.de verlangt werden. Bitte Vertrag, gewünschtes Ziel, Datenumfang, Zieltermin und eine technisch bevollmächtigte Kontaktperson angeben.

Die Einleitung erfolgt unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Monaten. Die reguläre Übergangsphase beträgt höchstens 30 Kalendertage. Technische Unmöglichkeit wird innerhalb von 14 Arbeitstagen begründet; eine alternative Übergangsphase beträgt höchstens sieben Monate. Während des Wechsels werden angemessene Unterstützung, Geschäftskontinuität und Sicherheit gewährleistet.

Online-Register der exportierbaren Daten und Formate

  • Kontakte, Unternehmen und CRM-Fachdaten: JSON oder CSV
  • Nachrichten, Konversationen und kundenspezifische Protokolle: JSON oder CSV
  • Kundenspezifische Konfigurationen, Prompts und Workflows: JSON, soweit keine Rechte Dritter oder Sicherheitsinteressen entgegenstehen
  • Kundendokumente und Anhänge: Originalformat; ergänzende Metadaten als JSON oder CSV
  • Erzeugte kundenspezifische Ergebnisse: Originalformat sowie strukturierte Metadaten, soweit vorhanden

Ausgenommen sind Tech4Humans-Quellcode, Basismodelle, generische Systemprompts, wiederverwendbare Bibliotheken, interne Sicherheits- und Betriebsdaten, Daten anderer Kunden sowie geschützte Geschäftsgeheimnisse. Die Ausnahme darf den gesetzlich geschuldeten Wechsel nicht verhindern oder verzögern.

Schnittstellen und technische Grenzen

Bestehende offene Schnittstellen werden Kunden und bevollmächtigten Zielanbietern in gleichem Umfang bereitgestellt. Ohne veröffentlichten Interoperabilitätsstandard erfolgt der Export in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format. Zielsystem-spezifische Transformationen, neue Connectoren und Arbeiten außerhalb der gesetzlichen Wechselunterstützung können gesondert beauftragt werden.

Nach Ende der Übergangsphase bleiben exportierbare Daten mindestens 30 Kalendertage abrufbar. Danach werden sie nach Vertrag und AVV gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder dokumentierte Weisung entgegensteht.

Entgelte

Bis einschließlich 11. Januar 2027 werden höchstens unmittelbar verursachte Wechselkosten berechnet. Ab 12. Januar 2027 erhebt Tech4Humans keine Wechselentgelte. Reguläre Serviceentgelte während der Übergangsphase und ausdrücklich zusätzlich beauftragte Transformations- oder Beratungsleistungen bleiben unberührt.

Infrastruktur, Jurisdiktionen und Schutzmaßnahmen

  • Tech4Humans-Plattform und Standarddatenhaltung: IONOS, Deutschland; deutsches und Unionsrecht.
  • OpenAI: je freigegebenem Dienst und technischer Bereitstellung; möglicher Drittlandbezug mit geeigneten Mechanismen nach Kapitel V DSGVO.
  • Microsoft Azure einschließlich Azure OpenAI: regionale oder EU-Data-Zone-Bereitstellung, soweit vereinbart; möglicher Drittlandbezug mit geeigneten Transfermechanismen.
  • Kommerzielles AWS Europa: Frankfurt oder dokumentierte EU-Region; AWS-Vertragspartner Amazon Web Services EMEA SARL, Infrastruktur in Frankfurt insbesondere A100 ROW GmbH.
  • AWS European Sovereign Cloud: getrennte Region in Brandenburg, Deutschland; Infrastruktur durch Amazon Data Services European Sovereign Cloud GmbH.

Tech4Humans nutzt regionale Konfiguration, Zugriffsbeschränkung, Verschlüsselung, Protokollierung, Datenminimierung, vertragliche Transfermechanismen und Prüfung staatlicher Zugriffsanforderungen, um unionsrechtswidrige internationale Zugriffe oder Übermittlungen zu verhindern. Personenbezogene Daten werden zusätzlich nach dem bei Vertragsschluss fixierten AVV verarbeitet.

Genehmigter KI-Provider-Pool

Der Standardvertrag umfasst alle folgenden Verarbeitungswege; technische Verfügbarkeit, Modellfähigkeit, Regionseignung und Failover bestimmen den aktiven Provider:

  • OpenAI
  • Microsoft Azure einschließlich Azure OpenAI
  • Amazon Bedrock im kommerziellen AWS Europa
  • Amazon Bedrock in der AWS European Sovereign Cloud in Brandenburg
→ Vertragsbedingungen für Abonnements