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Digitalisierungsmaßnahmen kleiner Unternehmen Schleswig-Holstein
Fördert Beratung oder konkrete digitale Implementierung kleiner Unternehmen.
Antrag möglich
Digitaler Antrag ist möglich. Richtlinie aktuell bis 30. Juni 2027.
Mit „Projekt mit KI auswerten“ besprichst du dein Vorhaben mit Luna. Deine Eingaben und die passenden Programmprofile werden dafür an den KI-Chat übergeben.
Wähle den Förderzweig und nenne dein geplantes Budget. Daraus zeigen wir ein unverbindliches Rechenbeispiel.
Das Wichtigste
Passt das Programm zu deinem Vorhaben?
- Für wen?
- Kleine gewerbliche Unternehmen in Schleswig-Holstein mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme.
- Was wird gefördert?
- Individuelle Digitalisierungsberatung; Softwareeinführung und Integration; Zugehörige Qualifizierung eigener Beschäftigter
- Wie viel?
- Bis 40 %; Beratungskosten 2.500–20.000 € (maximal 8.000 € Zuschuss), Umsetzungskosten 10.000–200.000 € (rechnerisch maximal 80.000 € Zuschuss).
- Wann beantragen?
- Kundenantrag mit eigenem ELSTER-Organisationszertifikat vor bindender Auftragsvergabe. Start erst nach Zuwendungsbescheid oder ausdrücklicher Zustimmung zum vorzeitigen Beginn.
- Wann darfst du beginnen?
- Vor Zuwendungsbescheid oder ausdrücklicher Zustimmung zum vorzeitigen Beginn darf nicht gestartet werden.
- Wann bekommst du Geld?
- Kunde finanziert vor; Erstattungsanträge mit bezahlten Belegen und Verwendungsnachweis.
- Was muss Tech4Humans als Anbieter erfüllen?
- Besondere Trennung: Kosten eines Dienstleisters, der aktiv am Förderantrag mitwirkt, werden nicht anerkannt. Förderantrag daher durch Kunden oder unabhängige Stelle.
- Unser möglicher Weg
- T4H kann fachliches Angebot und Umsetzung liefern; aktive Antragshilfe für dieselbe förderfähige Rechnung unterlassen.
Je nach Programm, Auftragswert und Auftraggeber können mehrere Vergleichsangebote nötig sein. Vor Beauftragung prüfen.
Wann passt dieses Programm nicht?
- Wenn der bezahlte Anbieter aktiv den Förderantrag erstellt, werden seine Kosten nicht gefördert.
- Bindender Auftrag vor Antrag ist schädlich.
- Mittlere und große Unternehmen sind nicht antragsberechtigt.
Förderung und Zahlung werden von der zuständigen Stelle entschieden. Die genannten Höchstbeträge sind keine Zusage für dein Projekt.
Nächster Schritt
Wir prüfen, ob dein Vorhaben und unser Angebot dazu passen.
Wir prüfen die technische Umsetzung; den Förderantrag erarbeitet der Kunde ohne aktive Mitwirkung des bezahlten Dienstleisters.
Häufige Fragen
Wer bekommt die Förderung?
Kleine gewerbliche Unternehmen in Schleswig-Holstein mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme.
Wann darf ich starten?
Vor Zuwendungsbescheid oder ausdrücklicher Zustimmung zum vorzeitigen Beginn darf nicht gestartet werden.
Wann fließt Geld?
Kunde finanziert vor; Erstattungsanträge mit bezahlten Belegen und Verwendungsnachweis.
Amtliche Quellen
Zuletzt geprüft: 2026-10-18. Prüfe den Status vor dem Antrag erneut.